Am 1. November wurde die neue R20 Richtlinie mit dem Arbeitstitel „Stationäre elektrische Energiespeichersysteme, vorgesehen zum Festanschluss an das Niederspannungsnetz“ vom OVE veröffentlicht.

Die R20 Richtlinie und der „Stand der Technik“

Anhand dieser Richtlinie soll „das Handling“ von Stromspeichersystemen standardisiert werden, insbesondere, was den Einbau eines Speichers und dessen Anschluss an das öffentliche Stromnetz betrifft. In einem schnell wachsenden Markt wie der Speicherbranche, mit seinen vielen Akteuren und neuen wachsenden Unternehmen, ändern und entwickeln sich die Technologien sehr schnell, doch zumindest das Thema der „Einbindung“ eines Speichers in das Haus- und öffentliche Stromnetz sollte hiermit reguliert werden. Ein Ziel der Richtlinie ist es, neben einer aktuellen Definition des „Stands der Technik“, auch leicht verständliche Empfehlungen und Handlungsanleitungen für das sichere Aufstellen und Installieren eines Stromspeichers auszusprechen, die unter Umständen auch vor Gericht als Referenz herangezogen werden können.

Die R20 Richtlinie deckt folgende Themen ab:

  • Definition von „Elektrischen Energiespeichersystemen (ESS)“
  • Transportregelungen
  • Aufstellungs- und Dokumentationspflichten
  • Einbindung von ESS
  • Und viele mehr.

Das Thema „Notstrom“ in der R20 Richtlinie

Ein Thema, das in Österreich und Deutschland schon einigen Netzbetreibern, Elektroinstallateuren und EndkundInnen Kopfzerbrechen bereitet hat, ist die (sicherheits-)technische Behandlung der Notstromfähigkeit eines Stromspeichers.

Liefert eine Speichersystem bei einem Blackout/Stromausfall keinen Strom in das Hausnetz (und damit auch keinesfalls in das öffentliche Netz) dann reicht die integrierte Schutzfunktion des Batterie-Photovoltaikwechselrichters (NA-Schutz).

Anders verhält sich die Anforderung der Richtlinie auf zusätzliche Schutzeinrichtungen, im Fall des Einbaus eines notstromfähigen Speichers; Je nach Netzform (TN- oder TT-Netz) steigt der Aufwand bei der Netztrennung, welche wiederum sicher stellen soll, dass die Notstromlieferung nicht auf das öffentliche Stromnetz, an dem bei einem Stromausfall gerade der Störungsdienst arbeiten könnte, rückwirken.

Der Unterschied liegt in der allpoligen Trennung: Hier muss innerhalb eines TT-Netzes, im Gegensatz zum TN-Netz, neben der erforderlichen Netztrennungseinrichtung (Netzfreischaltstelle) auch ein Isolationsüberwachungsgerät eingebaut werden.

Die R20 Richtlinie berücksichtigt auch weitere Eventualitäten

Im besagten Fall eines Blackouts, kann es vorkommen, dass der betroffene Netzbetreiber des öffentlichen Stromnetzes ein Notstromnetz mit 52Hz betreibt. Dies führt zu Rückkopplungseffekten auf den notstrom- oder inselfähigen Stromspeicher, der dann in den Standbymodus wechseln würde, da „zu viel Strom und zu wenig Last“ und eine zu hohe Frequenz im Hausnetz gemessen werden würden. Für diesen Fall sieht die R20 den Einbau eines „Quellenumschalters“ (Bypass) vor, der die automatische Trennung eines Speichers vom öffentlichen Netz verhindern soll.

Die R20 ist auf der Homepage des OVE unter www.ove.at/webshop zu finden.

Werdegang der R20 Richtlinie (alter Blogbeitrag):

2015: Solarbatterie-Kongress in der WKO

Am 16. September 2015 fand im Julius Raab Saal der Wirtschaftskammer Österreich der „E-Speicherkongress“ der Bundesinnung Elektrotechnik statt. Neben Österreichs Energie, präsentierten der Klima- und Energiefonds, das KFE und mehrere Ministerien ihre Beiträge zum Thema Solarbatterien. Ein zentraler Diskussionspunkt des Tages ist die Rechtssicherheit des Elektrotechnikers bei der Installation einer Solarbatterie. Die geltenden Normen werden hier abgebildet:

Bestimmungen für  Solarbatterien mit Notstromfunktion

Da der Netzparallelbetrieb mit Notstromfunktion einer Solarbatterie noch nicht gänzlich abgehandelt ist, arbeitet der OVE an der sogenannten „R 20“ Richtline, wie abgebildet:

Solarbatterien und ihre Auswirkungen auf die Phasenschieflast

Ein besonders großes Anliegen der Netzbetreiber in Österreich, ist die Reduktion der Phasenschieflast (bitte um Entschuldigung für das verwackelte Foto, in der Richtlinie ist die gleiche Grafik zu finden). Eine Phasenschieflast entsteht bei unterschiedlichen Verbrauchswerten auf jeder der drei stromführenden Phasen. Durch den Einbau einer einphasigen Solarbatterie, kann diese Schieflast noch zusätzlich erhöht werden (siehe Grafik – die Solarbatterie speist nur auf einer Phase ein):

Am besten dreiphasige Solarbatterien in Erwägung ziehen

Um die Unsymmetrie auf einem niedrigen Niveau zu halten, bevorzugen die österreichischen Netzbetreiber dreiphasige Einspeisungen seitens der eingebauten Solarbatterien. Aller Voraussicht nach, wird die maximal zulässige Schieflast in den neuen TOR auf 3 kVA begrenzt sein. Sollte die Solarbatterie einphasig ausgeführt sein, also nur auf einer Phase angeschlossen sein, um auf ihr zu laden und einzuspeisen, dann sind die Erzeuger (z.B. PV-Anlage) und die Stromverbraucher dementsprechend anzupassen. Eine Solarbatterie ohne entsprechendes Energie-Management-System wird in diesem Fall sehr wahrscheinlich kaum mehr Anschluss-fähig sein.

Informieren Sie sich deshalb bei einem Beratungsgespräch mit Ihrem Elektriker über die Management- und Steuerungsmöglichkeiten der unterschiedlichen Solarbatterien, für die Sie sich interessieren!

Mehr Informationen und Definitionen rund um die Begriffe finden Sie in meinem „Solarakku-Glossar„!

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