So gestaltet sich die PV- und Speicherförderung Kärnten

Im Jahr 2014 haben der Kärntner Landtag und die Kärntner Landesregierung den Energiemasterplan für Kärnten zur Co2-neutralen und atomenergiefreien Energieautarkie bei Wärme und Strom bis Ende 2025 beschlossen und die Speicherförderung Kärnten ins Leben gerufen.

Wesentliche Stützen hierfür sind im Elektrizitätsbereich der Ausbau von Photovoltaikanlagen mit insgesamt 2,5MWp über diesen Zeithorizont und die Installation von 30 Stromspeichern pro Jahr (jährliches Förderbudget: 90.000€).

Geförderte PV-Anlagen für den Eigenverbrauch

Die PV-Förderung richtet sich an Betriebe, die Ihren Betriebsstandort in Kärnten haben und nach dem 1.1.2017 eine netzparallel PV-Anlage für den Eigenverbrauch installieren möchten. Die Anlagengröße kann zwischen 5kWp und 50kWp liegen und liegt bei 150€ je kWp und maximal 50% der Netto-Anschaffungskosten.

Wichtig:

Die Krux liegt hier im „Eigenverbrauch“: Um die relevante förderbare Größe Ihres PV-Projektes zu berechnen, müssen Sie die letzte Stromjahresrechnung heranziehen. Nehmen Sie den Stromverbrauch und dividieren Sie ihn durch die fixe Zahl „3.000“. Haben Sie beispielsweise einen Jahresstromverbrauch von 30.000 kWh so lautet die Rechnung 30.000 : 3.000 = 10kWp. Davon werden jedoch noch 5kWp abgezogen (Förderung ab 5kWp), womit die förderbare Anlagengröße bei 5kWp liegt und somit 750€.

Die Speicherförderung

Hierum können sich natürliche und juristische Personen bemühen: Voraussetzung ist, dass eine überwiegende Selbstnutzung des erzeugten und gespeicherten Sonnenstroms vorliegt. Des Weiteren muss der Speicher mit einer 10 Jahresgarantie abgedeckt sein und durch ein befugtes Elektrounternehmen eingebaut werden. Pro Gebäude wird nur ein Speicher gefördert und die Antragstellung muss bis zum 31.12.2018 erfolgen.

So hoch ist die Förderung

Es werden ausschließlich Lithium-Speicher mit 300€ pro kWh Nennkapazität (bis maximal 10 kWh und 40% der förderfähigen Kosten) gefördert. In Klima- und Energiemodellregionen sowie in e5 Gemeinden gibt es pro kWh einen Zuschlag von 50€ pro kWh Nennkapazität.

Hier ist ebenfalls die rechtzeitige Antragsstellung vor Beginn der Projektumsetzung zu beachten sowie eine geförderte Ökofit- oder Energieberatung gemäß § 9 Abs. 3 des Bundesenergieeffizienzgesetzes durchzuführen!

Weitere Informationen finden sich in der Richtlinie: „Impulsprogramm Umweltfreundliche Energie 2017/2018“.

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