Speicherförderung Burgenland

Die Speicherförderung Burgenland läuft parallel zur Photovoltaikförderung und basiert auf der „Richtlinie 2016 zur Förderung von erneuerbaren Energieträgern, neuen Technologien zur Ökoenergieerzeugung und zur Steigerung der Energieeffizienz“.

Auch hier gibt es einen nicht rückzahlbaren Einmalzuschuss für das Nachrüsten bestehender PV Anlagen oder die zeitgleiche Installation einer Photovoltaikanlage mit einem Speicher auf „elektrochemischer Basis“. Es werden bis zu 5kWh Speicherkapazität mit je 275€ pro kWh gefördert. Der Speicher kann auch größer dimensioniert werden, maximal werden jedoch 5kWh finanziell unterstützt. Wichtig ist, dass maximal 30% der förderfähigen Kosten vom Land getragen werden – sollte ein Stromspeichersystem mit 5kWh Speichertiefe nun weniger als 4.583€ kosten, so sind nur die anteiligen Kosten förderbar. Bei Speicherkosten höher als 4.583€ (was auf praktisch alle hochwertigen Lithium-speicher zutrifft), dann erhalten FörderwerberInnen insgesamt bis zu 1.375€ Zuschuss.

Was sind die Voraussetzungen für die Speicherförderung in Burgenland?

Alle behördlichen Bewilligungen müssen vorliegen und mindestens 50% der Energie muss privat genutzt werden (bzw. das versorgte Gebäude zu >50% privat genutzt werden). Zusätzlich müssen eine Projektbeschreibung des einbauenden Unternehmens und die CE Zertifizierung des Speichersystems eingereicht werden.

Insgesamt steht ein Budget von 300.000€ zur Verfügung, welches bis zum 31.12.2017 ausgeschöpft werden kann. Um Doppelförderungen zu vermeiden, bzw. FörderwerberInnen dazu zu motivieren, andere Förderquellen anzuzapfen, wird ein „Nachweis über die erfolglose Bemühung zur Erlangung anderer Landes- oder Bundesfördermittel“ verlangt.

Was passiert nach einer erfolgreichen Förderwerbung?

Der Förderantrag muss vor Baubeginn eingereicht werden. Danach haben FörderwerberInnen bis zu 6 Monate Zeit, um ihr Projekt umzusetzen und die Fertigstellung schriftlich zu melden. Zusätzlich sind nach Fertigstellung folgende Bestätigungen notwendig:

  • Bei neuen PV Anlagen: der Netzzugangsvertrag mit dem und die Fertigstellungsanzeige vom Stromnetzbetreiber sowie ein Herkunftsnachweis für die elektrische Energie bzw. ein Anerkennungsbescheid für die Ökostromanlage.
  • Sämtliche Zahlungsnachweise wie Rechnungen und Zahlungsbestätigungen sind ebenfalls einzureichen und das Original-Abnahmeprotokoll „über die Errichtung eines Stromspeichersystems auf solarer Basis“ an die Förderstelle zu übermitteln.

Wer bearbeitet die Speicherförderung in Burgenland?

Seit 1.Juli 2016 ist nicht mehr die Burgenländische Energieagentur (BEA) für die Förderabwicklung zuständig, sondern das Amt der Burgenländischen Landesregierung, unter der Telefonnummer 057 600 2801. Auch wenn in der folgenden Richtlinie noch das Enddatum „31.12.2016“ steht, so ist die Richtlinie nach wie vor gültig laut Amt der Burgenländischen Landesregierung (telefonische Auskunft Stand 02.03.2017): Förderrichtlinie Stromspeicher und PV Burgenland

Ein Tip zum Abschluss:

Installieren Sie das kostenlose Programm Google Earth und erhalten Sie somit Zugriff zum Solarkataster aller Gemeinden Burgenlands: http://www.tobgld.at/index.php?id=1816 

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