PV- und Speicherförderung Steiermark läuft bis zum 31.12.2017

In der Steiermark fördert das Land 2017 sowohl PV Anlagen als auch die Installation von elektrischen Energiespeichern und Lastsystemen.

Wer kann um die Speicherförderung Steiermark ansuchen?

Elektrische Speicher (und Photovoltaik Anlagen) werden bei Gebäuden zu Wohnzwecken, Schulen und Kindergärten, Betriebs- und Vereinsgebäuden und öffentlichen Sportanlagen und Gemeindegebäuden gefördert.

PV-Anlagen müssen eine Peakleistung von mindesten 1kWp vorweisen und werden bis zu einer Gesamtgröße von 3kWp gefördert, wenn kein Speicher zusätzlich eingebaut werden sollte. Alternativ wird eine Peakleistung bis zu einer Gesamtgröße von 5kWp gefördert, sofern zusätzlich ein Speicher mit einer Bruttospeicherkapazität von mindestens 2kWh mit eingebaut wird.

Das Lastmanagementsystem kann gefördert werden, wenn mindestens 4 Verbrauchsgeräte wie zum Beispiel Heizstäbe, Infrarotheizungen oder eine Ladestation angesteuert werden. Beim Einbau des Speichersystems ist die OVE Richtlinie R20 „Stationäre elektrische Energiespeichersysteme, vorgesehen zum Festanschluss an das Niederspannungsnetz“ einzuhalten und im Falle des Einbaus von Blei-Säure Akkus ist ein Aufstellungsraum mit Abluft ins Freie einzuplanen. (Bei Blei-Gel Akkus erst aber einer Bruttospeicherkapazität von 5 kWh.

Wie hoch ist die Speicherförderung Steiermark?

  • Blei-Säure oder Blei-Gel-basierte Systeme werden mit 200€ Investitionszuschuss pro kWh gefördert, maximal jedoch bis 7,5kWh.
  • Lithiumbasierte Speichersysteme werden pro kWh Bruttokapazität bis max. 5kWh mit 500€ gefördert.
  • Das Lastmanagementsystem wird einmalig pro Anlage mit 200€ gefördert.

Die Photovoltaikförderung orientiert sich weiters an der Aufstellungsart der Anlage:

  • Freistehende Anlagen oder Aufdachanlagen werden (bis 5kWp) mit 270€ pro kWp gefördert,
  • gebäudeintegrierte Anlagen (z.B. Integration in die Gebäudefassade) werden ebenfalls bis 5kWp, dafür mit je 370€ gefördert.

Quelle: Fachabteilung Energie und Wohnbau Landesregierung Steiermark

Was ist bei der PV- und  Speicherförderung Steiermark zu beachten?

Interessant ist bei der PV- und Speicherförderung Steiermark nicht nur, dass für die Förderhöhe die Bruttokapazität ausschlaggebend, sondern auch, dass der Förderantrag erst nach Errichtung der Anlage möglich ist. In einem ersten Schritt muss man sich zuvor per Onlineformular, per Fax, E-Mail oder postalisch  registrieren.

Die Pv- und Speicherförderaktion läuft bis zum 31.12.2017. Weiterführende Informationen finden Sie unter:

http://www.wohnbau.steiermark.at/cms/dokumente/12117789_113383975/8dd1f62f/ABT15EW-3%200%20RL%20PV-Anlagen%20LMS%20E-Speicher%202017_.pdf 

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