Mit März 2017 startet je eine Förderung für PV-Anlagen und Elektrofahrzeuge und das österreichweit:

Infrarotheizungen werden ausschließlich mit Strom betrieben, was vollkommen neue Möglichkeiten eröffnet: mit einer einzigen Unterschrift kann man den Stromanbieter wechseln und jährlich noch mehr Geld sparen. Mit einem Ökostromlieferanten kann man seine Heizung sogar auf klimaneutral umstellen und mit einer Photovoltaikanlage kann man sogar seinen eigenen „kostenlosen“ und umweltfreundlichen Heizstrom auf dem eigenen Hausdach erzeugen.

Aus diesem Grund gehen wir in einigen unserer Beiträge auf Innovationen, wie Photovoltaikanlagen, Stromspeicher und andere Themen ein, die direkt mit unseren sunstone-Infrarotheizungen korrespondieren:

Die Photovoltaikförderung des Klima- und Energiefonds Österreich

Österreichweit können natürliche und juristische Personen einen Investitionszuschuss für Photovoltaikanlagen mit bis zu 5kWp (= momentane Spitzenleistung) beantragen. Diese Anlagen dürfen keine Inselsysteme sein und müssen somit „netzparallel“, also an das Stromnetz angebunden, eingebaut werden.

Wie hoch ist die Photovoltaik-Förderung?

Freistehende PV-Anlagen, wie sonnengeführte Tracker sowie Aufdach-Anlagen werden mit 275€ pro kWp gefördert, insgesamt können somit 1.375€ an Zuschuss kassiert werden. PV-Anlagen, die in Gebäude integriert sind, z.B. in die Hausfassade oder beispielsweise in den Balkon, können pro kWp einen Zuschuss in der Höhe von 375€ erreichen, insgesamt somit 1.875€. Genauere Informationen dazu gibt es im Leitfaden „Photovoltaik-Anlagen“.

Wie ist der Ablauf der Förderung?

Alles beginnt mit einer Online Registrierung, die spätestens bis zum 30.11. durchgeführt werden muss. Ihre Fördermittel werden automatisch reserviert und Sie erhalten eine Bestätigungsmail mit Ihrem individuellen Link zur Online-Plattform. Wichtig ist, dass nach einer Registrierung, die Fertigstellung der PV-Anlage binnen 12 Wochen erfolgt.

Im Anschluss an die Fertigstellung, sind (binnen 12 Wochen nach Registrierung) alle notwendigen Unterlagen zu übermitteln. Hierauf wird Ihr Förderanliegen nochmals von MitarbeiterInnen der Kommunalkredit Public Consulting geprüft und im Fall einer Genehmigung Ihres Projektes, werden die Fördermittel auf Ihr Konto überweisen.

Die Förderung „E-Mobilität für Private und Betriebe“ des BmVIT und des Lebensministeriums

Seit März 2017 gibt es den „E-Mobilitätsbonus“ für Elektroautos mit reinem Elektroantrieb, Brennstoffzellenfahrzeuge, Plug-in Hybride, Range Extender und E-Mopeds sowie E-Motorräder. Dieser Bonus beträgt zwischen 375€ und 2.500€, je nach Art des Fahrzeugs. Voraussetzung ist, dass der Strom aus 100% erneuerbaren Energien stammt. Außerdem muss ein gefördertes Elektrofahrzeug eine reine elektrische Reichweite von 40km vorweisen können.

Wie hoch sind die Zuschüsse jeweils?

Alle elektrisch betriebenen KFZ und Brennstoffzellenfahrzeuge erhalten einen einmaligen Investitionszuschuss von bis zu 2.500€, während Plug-in Hybride und Range Extender nur 750€ Förderung erhalten. Für Elektromopeds, Elektroroller und Elektromotorräder, die das Reichweitenkriterium von 40 km Reichweite erfüllen, gibt es 375€ Zuschuss. Die Installation einer Ladestation, bzw. einer „Wallbox“ wird mit einem Zuschuss in Förderhöhe von 200€ gefördert.

Sehr hochpreisige Fahrzeuge, deren Neupreis bei über 50.000€ liegt, wie beispielsweise ein Tesla Model S, fallen nicht in die Mobilitätsförderung hinein. Außerdem ist die Förderung auf maximal 30% der Investitionskosten begrenzt, falls das Fahrzeug sehr günstig ist. Eine taxative Aufzählung der geförderten Fahrzeuge finden Sie hier.

Dauer und Ablauf der Förderung

Im Gegensatz zur PV-Förderung, läuft die „E-Mobilität für Private und Betriebe“ in den Jahren 2017 und 2018, bzw. so lange es noch ein Förderbudget gibt. Dieses können Sie hier tagesaktuell einsehen: https://www.meinefoerderung.at/webprivate/epkw_budget

Auch hier erfolgt die Registrierung über eine Online-Plattform (http://www.emob.klimafonds.gv.at/) Im Anschluss bleiben Ihnen 24 Wochen Zeit, um Ihr Elektrofahrzeug zu kaufen und alle erforderlichen Unterlagen und den Nachweis über den Strombezug aus erneuerbaren Energiequellen zu erbringen.

Viel Erfolg bei Ihrer Förderwerbung!

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